Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rolf Friedewald Staplerservice

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie künftigen Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende eigene AGBs des Kunden erkennen wir nicht an. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind, wie Fristsetzungen, Mahnungen oder Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform. Die Leistungsangebote der Firma Rolf Friedewald Staplerservice gelten ausschließlich für Unternehmer und Kaufleute im Sinne des BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen und/oder selbständigen Tätigkeit handeln.

§ 2 Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsabschluss Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes angegeben, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Angaben in den Angeboten und den dazu gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen und Maß- sowie Mengen- und Verbrauchsangaben sind nur annähernd maßgeblich und beinhalten keine verbindliche Beschaffenheitszusage. Abweichungen sind möglich und vom Kunden zu akzeptieren, soweit die vertraglich vorgesehene Nutzung gewährleistet ist. Ein Vertrag kommt nach einem entsprechenden Angebot mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder spätestens mit Aufnahme und Ausführung der vorgesehenen Leistung bzw. Übergabe des Vertragsgegenstandes zustande. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Rolf Friedewald Staplerservice. An Kostenvoranschlägen, Berechnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums-, Urheber und sonstige Schutzrechte vor. Dritten dürfen Sie nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Lieferung und Lieferfrist Liefertermine und –fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Soweit sich aus der vertraglichen Absprache nichts anderes ergibt, sind Lieferungen und Leistungen jeweils und grundsätzlich ab dem Firmensitz der Firma Rolf Friedewald Staplerservice vereinbart. Der Versand und die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des jeweiligen Kunden. Wir haften bei verbindlich vereinbarten Terminen gleichwohl nicht im Falle unabwendbarer Ereignisse wie z. B. höherer Gewalt, Arbeitskampf oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht befreit und können vom Vertrag zurücktreten. Über eintretende Lieferverzögerungen werden wir den Kunden umgehend unterrichten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Jegliche darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie umfassen nicht die Verpackungs-, Transport und Auslieferungskosten. Kostenangaben betreffend eines Reparaturauftrages sind nur verbindlich, wenn Sie unsererseits von der Geschäftsleitung mitgeteilt oder bestätigt werden. Angaben von Monteuren sind immer unverbindlich. Der vereinbarte Preis zuzüglich eventueller Nebenkosten ist vom Kunden innerhalb von zehn Tagen ab Leistungserbringung und Rechnungserhalt zu zahlen. Der Stundensatz für Montagearbeiten bezieht sich auf eine Zeitstunde (60 Minuten) und wird je angefangene 15 Minuten berechnet. Der Stundensatz bezieht sich ausschließlich auf die Kernarbeitszeit an Wochentagen von 6:00 – 18:00 Uhr. In der Zeit von 18:00 – 22:00 Uhr wird ein Spät-Aufschlag von 50%, im Zeitraum zwischen 22:00 – 6:00 Uhr wird ein Nacht-Aufschlag von 70% berechnet. Für Arbeiten am Wochenende (Samstag ab 18:00 bis Montag 6:00 Uhr) wird ein Zuschlag von 100% erhoben. Die Firma Rolf Friedewald Staplerservice behält sich das Eigentum an den Lieferungs- und Leistungsgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

§ 5 Gefahrenübergang Versand und Verladung erfolgen unversichert auf Gefahr des Auftraggebers. Auf Wunsch werden wir die Lieferung zu Lasten des Kunden mit einer Transportversicherung absichern.

§ 6 Gewährleistung, Mängel und Schadenersatz Soweit im Ausnahmefall eine Rechts- und Geschäftsbeziehung zu einem Kunden besteht, der nicht Kaufmann / Unternehmer ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Gewährleistungs-bestimmungen des BGB sowie die dortigen Fristen mit der Maßgabe, dass die Gewährleistung bei gebrauchten Gegenständen auf ein Jahr beschränkt wird. Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des BGB und / oder Kaufleute sind, gilt bei neuer Vertragsware und Neugeräten eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Für gebrauchte Ware und Gebrauchtgeräte wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Abweichende Vereinbarungen zur Gewährleistung oder die Übernahme von Garantien bedürfen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche Eigenschaften, die ausdrücklich und schriftlich von uns als solche herausgestellt werden, dies gilt auch für beiläufige Angaben zu Alter und Betriebsstunden, da dieses sich nicht immer eindeutig feststellen lässt. Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, hat die Firma Rolf Friedewald Staplerservice die jeweilige Wahl zur Mängelbeseitigung: Nacharbeit oder Ersatzlieferung. Für Verschleißgegenstände und Verschleißteile wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Soweit im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserungen und / oder Ersatzlieferungen durchgeführt werden, beginnt keine eigene und neue Gewährleistungsfrist. Es bleibt bei der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Leistungsgegenstand. Mängelrügen und Mängelanzeigen sind unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Für Ersatzteile und Ersatzteilgeschäfte gilt, dass bei gebrauchten Gegenständen keine Gewährleistung und bei neuen Gegenständen eine Gewährleistung von längstens sechs Monaten übernommen wird. Ferner bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bei: Gewalteinwirkung oder sonstigem, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Änderungen oder Instandsetzungen durch den Kunden oder nichtautorisierte bzw. nicht anerkannte Betriebe, Nichteinhaltung der vorgesehenen Serviceintervalle, Servicearbeiten oder die Verwendung von nicht zugelassenen Ölen, Betriebsmitteln, Ersatzteilen und Zubehör. Auch bei Schäden durch natürliche Abnutzung oder den üblichen Verschleiß, bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen und Wartungsanweisungen, sowie bei übermäßiger bzw. sachwidriger Nutzung bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

§ 7 Besondere Bestimmungen zu Miete und Gebrauchsüberlassung Soweit sich die Geschäftsbeziehung auf die Überlassung und insbesondere Vermietung von Fahrzeugen, Werkzeugen oder Maschinen bezieht, sind zusätzlich und neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die weitergehenden allgemeinen Mietbedingungen maßgeblich. Diese gelten hiermit als ausdrücklich vereinbart.

§ 8 Anwendbares Recht sowie Gerichtsstand und Erfüllungsort Für die Geschäftsbeziehung und die entsprechenden Vertragsverhältnisse gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist bei dem für unseren Firmensitz zuständigen Gericht. Der Erfüllungsort ist Bestwig. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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